Stefan Müller (Erlangen), CDU/CSU
Bankfachwirt
Realschule. Ausbildung zum Bankkaufmann. Wehrdienst. Berufsbegleitendes Studium an der Bankakademie.
1996 bis 1997 Kundenberater bei der Dresdner Bank AG, 1997 bis 2001 stellvertretender Filialleiter einer Genossenschaftsbank, 2001 bis 2002 Individualkundenbetreuer und Ausbildungsreferent.
Ehrenamtliches Mitglied im Vorstand der Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt (West) e. V., Mitglied im Kuratorium der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.
Mitglied der Jungen Union und der CSU seit 1990/1991, seitdem in verschiedenen Funktionen tätig, z.B. Bezirksvorsitzender der Schüler-Union Mittelfranken, JU-Kreisvorsitzender, Ortsvorsitzender der CSU im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Seit 1996 Gemeinderatsmitglied, seit Mai 2002 Keisrat. Seit 2003 stellvertretender Landesvorsitzender der Jungen Union Bayern, seit 25.11.2007 Landesvorsitzender der Jungen Union Bayern.
Mitglied des Bundestages seit 2002
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
3. Funktionen in Unternehmen
Access gGmbH Integrationsbegleitung
für
Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben, Erlangen,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
DZ Bank AG - Deutsche
Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt/Main,
Mitglied des Unternehmerbeirates
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Friedrich-Alexander-Universität
Erlangen-Nürnberg, Erlangen,
Mitglied des Kuratoriums
Landkreis
Erlangen-Höchstadt, Erlangen,
Mitglied des Kreistages, ehrenamtlich
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Lebenshilfe Erlangen-Höchstadt (West)
e.V., Herzogenaurach,
Mitglied des Vorstandes, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".