Florian Pronold, SPD
Rechtsanwalt
1992 Abitur. 1992 bis 1995 Ausbildung zum Bankkaufmann. 1995 bis 1999 Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg, erstes und zweites Staatsexamen. 2000 Rechtsreferendar beim Oberlandesgericht München.
Seit 1994 als Dozent in der Jugend- und Erwachsenenbildung tätig. Seit Juli 2002 Rechtsanwalt.
Mitglied bei amnesty international, Arbeiterwohlfahrt, ver.di, Bund für Geistesfreiheit (KdÖR), im Bund Naturschutz und im Sozialverband VdK.
Mitglied der SPD seit 1989, diverse Funktionen bei der SPD und bei den Jungsozialisten/-innen, seit 2004 Vorsitzender des SPD-Unterbezirkes Rottal-Inn, seit 1993 Mitglied im SPD-Landesvorstand Bayern, 1999 bis 2004 Landesvorsitzender der Jungsozialisten und Mitglied im Präsidium der BayernSPD, Schatzmeister der NiederbayernSPD, seit 2004 stellvertretender SPD-Landesvorsitzender Bayern. Seit 1996 Stadt- und seit 2005 Kreisrat in Deggendorf.
Mitglied des Bundestages seit 2002, seit 2006 Vorsitzender der bayrischen Landesgruppe der SPD-Fraktion.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Kanzlei Paluka, Sobola & Partner, Regensburg,
Rechtsanwalt, Dezember 2007, Stufe 1
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn,
Stellv. Mitglied des Verwaltungsrates
Landkreis Deggendorf, Deggendorf,
Mitglied des Kreistages
Sparkassenverband Bayern, München,
Mitglied des Beirates für sparkassenpolitische Grundsatzfragen
Stadt Deggendorf, Deggendorf,
Mitglied des Stadtrates
Zweckverband Sparkasse Deggendorf, Deggendorf,
Mitglied des Zweckverbandes
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".