Peter Rauen, CDU/CSU
Diplomingenieur (FH)
Grundschule, Gymnasium. Maurerlehre, Berufsaufbauschule, Fachhochschule.
1967 bis 2003 selbständiger Bauunternehmer. Beteiligter der Bau GmbH Peter Rauen und Komplementär der Peter Rauen KG.
Mitglied der Vollversammlung der Handwerkskammer Trier, 1971 bis 2000 Vorsitzender des FSV Salmrohr, 1999 bis 2001 Präsident des SV Eintracht Trier 05.
Eintritt in die CDU 1966, 1985 bis 1991 Kreisvorsitzender der CDU des Kreises Bernkastel-Wittlich, vorher drei Jahre Kreis- und vier Jahre Bezirksvorsitzender der Jungen Union; 1991 bis 2005 Bezirksvorsitzender der CDU des Bezirks Trier; von 1992 bis 2006 Mitglied im Bundesvorstand der CDU, 1998 bis 2002 Mitglied im Präsidium der CDU; 1981 bis 1991 Bezirksvorsitzender der Mittelstandsvereinigung des Bezirks Trier, 1997 bis 2005 Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU. 1974 bis 1983 Mitglied im Gemeinderat Salmtal und im Verbandsgemeinderat Wittlich-Land, 1979 bis 1991 Mitglied des Kreistages Bernkastel-Wittlich, 1984 bis 1988 Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. 1983 bis 1987 Mitglied des Landtages von Rheinland-Pfalz.
Mitglied des Bundestages seit 1987; 2000 bis 2002 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion; in der 15. Wahlperiode Vorsitzender des Sportausschusses, seit November 2005 stellvertretender Vorsitzender.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Stellvertretender Vorsitz
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
3. Funktionen in Unternehmen
Heinrich Köhler GmbH (Bauunternehmen), Trier,
Mitglied des Beirates
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Handwerkskammer Trier, Trier,
Mitglied des Vorstandes und der Vollversammlung
7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Peter Rauen GmbH & Co. KG,
Rauen Projektentwicklung GmbH,
Rauen Verwaltungsgesellschaft mbH, Salmtal
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".