Olaf Scholz, SPD
Rechtsanwalt, Bundesminister für Arbeit und Soziales
Abitur in Hamburg. Studium der Rechtswissenschaften im Rahmen der einstufigen Juristenausbildung in Hamburg.
Rechtsanwalt.
Mitgliedschaften in NGG, HBV, AWO, ASB, Hamburgischer Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein.
1975 Eintritt in die SPD, 1982 bis 1988 stellvertretender Bundesvorsitzender der Jungsozialisten, 1987 bis 1989 Vizepräsident der International Union of Socialist Youth; 1994 bis 2000 Vorsitzender der SPD Altona; 2000 bis Juni 2004 Landesvorsitzender der Hamburger SPD, Dezember 2001 Wahl in den Bundesvorstand der SPD, 2002 bis März 2004 Generalsekretär der SPD. 2001 Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg.
Mitglied des Bundestages 1998 bis 6. Juni 2001 und seit 2002; seit November 2005 bis November 2007, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, seit 21. November 2007 Bundesminister für Arbeit und Soziales.
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
Berlin,
Bundesminister, monatlich, Stufe 3
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
ZDF, Mainz,
Mitglied des Fernsehrates (bis 14.02.2008)
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Policy Network Limited, London,
Direktor (bis 19.11.2007)
7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Zimmermann, Scholz und Partner -
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Hamburg
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".