Wolfgang Zöller, CDU/CSU
Diplomingenieur (FH)
Besuch der Volksschule Eisenbach, der Staatlichen Realschule Klingenberg und des Ohm-Polytechnikums Nürnberg mit Abschluss als Diplomingenieur (FH). Facharbeiterprüfung als Mechaniker. Maschinenbauingenieur. Weiterbildung zum Sicherheitsingenieur.
1972 bis 1990 leitender Sicherheitsingenieur bei der Firma AKZO, Obernburg.
Mitglied in verschiedenen kulturellen, sozialen und kirchlichen Vereinigungen.
Seit 1969 Mitglied der Jungen Union und der CSU; Tätigkeit in Orts-, Kreis- und Bezirksvorständen der CSU; 1989 bis 1995 CSU-Kreisvorsitzender Miltenberg, 2001 bis 2007 Vorsitzender des gesundheitspolitischen Arbeitskreises der CSU, Mitglied der "Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA)". 1972 bis 1978 Gemeinderat in Eisenbach, 1978 bis 2002 Stadtrat und zweiter Bürgermeister in Obernburg, seit 1978 Kreisrat im Landkreis Miltenberg; 1984 bis 1987 CSU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag Miltenberg.
Mitglied des Bundestages seit 1990; 2002 bis 2004 Vorsitzender des Arbeitskreises Gesundheit und Soziale Sicherung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CSU-Landesgruppe, 1994 bis 2004 gesundheits- und sozialpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, seit 26. November 2004 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU für die Bereiche Gesundheit, soziale Sicherung und Arbeitnehmer (seit November 2005: Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), 1998 bis Januar 2005 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Ordentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
3. Funktionen in Unternehmen
Kreditgemeinschaft Raiffeisenbank, Obernburg,
Mitglied des Aufsichtsrates, ehrenamtlich
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Landkreis Miltenberg, Miltenberg,
Mitglied des Kreistages
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".