Glossar
Ältestenrat
Der Ältestenrat ist das zentrale Lenkungs-
und Koordinationsgremium des Bundestages und unterstützt in
dieser Eigenschaft den Bundestagspräsidenten bei
der Führung der Geschäfte. Der Bundestagspräsident
ist zugleich Vorsitzender des Ältestenrates und leitet dessen
Sitzungen. Auch seine Stellvertreter gehören dem
Ältestenrat an. Weitere Mitglieder entsenden die Fraktionen im
Verhältnis ihrer Stärke. Sie achten darauf, dass die
Parlamentarischen Geschäftsführer, die in ihren Treffen
die Plenarsitzungen
bereits im Detail besprechen, ebenfalls im Ältestenrat sitzen
und weitere Empfehlungen zur Festlegung der Tagesordnung und der
Redezeiten geben können. Weil die jeweils anstehende Thematik
im Bundestag auch von der Arbeit der Bundesregierung beeinflusst wird, nimmt ein
Vertreter der Bundesregierung an den Sitzungen des
Ältestenrates teil. Neben der einvernehmlichen Besetzung der
Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den einzelnen
Ausschüssen zu Beginn einer Wahlperiode kommt
dem Ältestenrat immer wieder eine Rolle als
Schlichtungsinstrument zu.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/A/aeltestenrat