Glossar
Diäten
Die Abgeordneten erhalten für ihr Mandat eine zu versteuernde
Entschädigung als Ausgleich für Verdienstausfälle
durch die Ausübung ihres Mandats (so genannte Diäten, von
französisch "diète ": die tagende Versammlung).
Diäten gibt es in Deutschland seit 1906,während die
Mitgliedschaft im Parlament zuvor ehrenamtlich war. Durch das
Abgeordnetengesetz von 1977 wurde der in Artikel 48 GG
festgehaltene "Anspruch auf angemessene, ihre Unabhängigkeit
sichernde Entschädigung " der Parlamentarier steuerpflichtig.
Die Höhe der Diäten wird bisher auf der Grundlage eines
Berichts und einer Empfehlung des Bundestagspräsidenten vom
Bundestag
beschlossen. Seit 1. Januar 2008 beträgt die
Entschädigung monatlich 7 339 Euro, ab 1. Januar 2009 wird sie
7 668 Euro betragen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/D/diaeten