Direktmandat
Die anderen Bundestagsabgeordneten ziehen über das sogenannte Listenmandat in den Bundestag ein.
Direktmandat und Listenmandat unterscheiden sich nur in der Art und Weise, wie ein Kandidat zum Abgeordneten wird.
Alle gewählten Abgeordneten des Bundestages sind grundsätzlich gleichgestellt und haben ein gleiches Mandat. Das Direktmandat wird direkt vom Wähler an einen Bewerber im eigenen heimischen Wahlkreis vergeben. Und zwar geht der Auftrag immer an denjenigen Kandidaten, der vor Ort die meisten Erststimmen bekommt. Er ist automatisch gewählt, unabhängig vom Abschneiden seiner eigenen Partei. Das verhilft ihm in der Bundestagsfraktion zu einer relativ unabhängigen Stellung. Stärker als der "Listenabgeordnete" ist der direkt gewählte Volksvertreter Ansprechpartner für Interessen seines Wahlkreises.