Glossar
Konstruktives Misstrauen
Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur
dadurch aussprechen, dass der Bundestag mit der Mehrheit seiner
Mitglieder (zur Zeit 307) eine/n Nachfolger/in wählt und den
Bundespräsidenten ersucht, den
Bundeskanzler zu entlassen. Der
Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen. Zwischen dem
Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen
(Artikel 67 GG).
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/K/konst_misstrau