Glossar
Protokoll, Zu
Findet zu einem Tagesordnungspunkt keine
Aussprache im Plenum
statt, können die nicht gehaltenen Reden der Abgeordneten zu
Protokoll gegeben werden. Sie erscheinen im Plenarprotokoll, dem
stenographischen Bericht der jeweiligen Sitzung des Bundestages,
und stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Ob eine
Aussprache stattfindet oder die Reden „zu Protokoll“
gegeben werden, vereinbaren die Fraktionen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/P/protokoll_zu