ENTSCHÄDIGUNG FÜR DDR-VERFOLGTE ERLEICHTERN (ANTRAG)
Berlin: (hib/WOL-in) Eine erleichterte und erweiterte Rehabilitierung und Entschädigung für Opfer der politischen Verfolgung der DDR fordert die Fraktion der PDS in einem Antrag ( 14/2928).
Obwohl die am 1. Januar 2000 in Kraft getretene gesetzliche Regelung "frühere politische Häftlinge der DDR umfassender und gerechter als bisher entschädigt", sieht die Fraktion Regelungsbedarf bei drei Gruppen: So sollen die bereits anerkannten entschädigungsberechtigten Opfer ihre Nachzahlungen ohne gesonderte Antragstellung von Amts wegen erhalten.
Im Weiteren müsse der Personenkreis der verfolgten Schüler in den rentenrechtlichen Nachteilsausgleich nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz einbezogen werden, da es ihnen "objektiv so gut wie unmöglich" sei, einst entstandene Defizite in ihrer Berufsentwicklung aufzuholen.
Probleme, so die PDS-Abgeordneten, bereite schließlich nach wie vor das Verfahren der Anerkennung von Gesundheitsschäden bei ehemaligen politischen Häftlingen, weil sie die für den Nachweis erforderlichen Atteste nicht ausgestellt bekämen.
Mit der Einführung einer "Vermutungsregelung" in das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz würde den Betroffenen leichter zu Gerechtigkeit verholfen und es würde ihnen das "stets neue Leid einer aufwendigen und langwierigen Anerkennung von Haftfolge-Gesundheitsschäden" erspart.