Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG ZUM RECHT DER UNTERSUCHUNGSAUSSCHÜSSE
Berlin: (hib/MAR-bn) Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung wird am Mittwoch, 10. Mai, eine öffentliche Anhörung zum Recht der Untersuchungsausschüsse veranstalten.
Beratungsgrundlage sind die vorliegenden Gesetzentwürfe der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/2518) und der F.D.P.-Fraktion ( 14/2363) sowie ein Antrag der F.D.P.-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung ( 14/2365).
Zweck der Expertenanhörung ist es, die Unterschiede zwischen den beiden Gesetzentwürfen zu diskutieren, zu bewerten und mögliche sinnvolle Alternativen aufzuzeigen.
Die Sitzung findet von 14.00 bis 20.00 Uhr im Saal 3 N 008 (CDU/CSU-Fraktionsvorstandszimmer) im Reichstagsgebäude statt.