IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Berlin: (hib/MAR-as) Inhaltliche Festlegungen zum geplanten einheitlichen Behindertenrecht werden erst über den Prozess der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs erfolgen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3216) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/3061) mit.
Vorschläge für eine gesetzliche Umsetzung seien in bisher zwei "Rohentwürfen" vorgelegt, die zunächst in der Arbeitsgruppe "SGB IX" des Beirates für die Rehabilitation der Behinderten zur Diskussion gestellt würden.
Das Gesetzgebungsvorhaben solle, so die Regierung weiter, von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen werden.