Rechtsausschuss
KINDERN EIN RECHT AUF GEWALTFREIE ERZIEHUNG EINRÄUMEN
Berlin: (hib/BOB-re) Jedem Kind soll ein Recht auf gewaltfreie Erziehung eingeräumt werden. Dies hat der Rechtsausschuss am Mittwochvormittag mit großer Mehrheit beschlossen.
Das Gremium billigte einen Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/1247). Nach dem Willen der Abgeordneten soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) künftig formuliert werden: "Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig." Sozialdemokraten und Bündnisgrüne hatten zur Begründung ihrer Initiative darauf verwiesen, die Anwendung körperlicher Gewalt sei in Familien in Deutschland weit verbreitet.
Untersuchungen belegten einen eindeutigen Zusammenhang zwischen in der Familie erlittener und von Jugendlichen ausgeübter Gewalt.
Der Beschluss des Rechtsausschusses enthält auch Änderungen des Kindesunterhaltsrechts. So soll mit einer Änderung einschlägiger Vorschriften des BGB erreicht werden, den wirtschaftlichen Vorteil des seit dem 1. Januar dieses Jahres erhöhten Kindergeldes stärker als bisher den Haushalten zukommen zu lassen, in denen Kinder versorgt werden.
Die Regelbeträge sollen sich entsprechend der Entwicklung des durchschnittlich verfügbaren Arbeitsentgelts erstmals rückwirkend zum 1. Juli 1999 und danach zum 1. Juli jedes zweiten Jahres ändern.
Eine Anrechnung des Kindergeldes bei Unterhaltszahlungen soll zudem dann unterbleiben, wenn der dazu Verpflichtete nicht in der Lage ist, Unterhalt in Höhe von 135 Prozent des Regelbetrages zu leisten.
Nach dem Willen des Ausschusses ist die Bundesregierung aufgefordert, das gesamte Unterhaltsrecht gründlich zu überprüfen und Vorschläge zur einer Neuregelung einzubringen.
SPD und B 90/Grüne setzten dazu einen Entschließungsantrag durch, in dem sie einräumten, mit den vorgenommen Änderungen im BGB würden grundsätzliche Mängel des geltenden Familienunterhaltsrechts nicht vollständig behoben.
Das Unterhaltsrecht sei auf verschiedenen Gebieten inzwischen so unübersichtlich geworden, dass Beteiligte die Ergebnisse oft nur schwer nachvollziehen könnten.
Auch sei eine Abstimmung mit flankierenden sozial- und steuerrechtlichen Regelungen sowie den verfassungsrechtlichen Grundlagen angesichts zahlreicher Änderungen "nicht oder nicht immer überzeugend" erfolgt.
Auf Kritik von Fachleuten und Betroffenen stießen ferner Regelungen über das Rangverhältnis unterschiedlicher familienrechtlicher Unterhaltsansprüche, wie etwa denen von minderjährigen Kindern und sie betreuender Erwachsener.