UMSETZUNG VON MENSCHENRECHTSSTANDARDS THEMATISIERT (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/BOB-mr) Auf Probleme bei der innerstaatlichen Umsetzung von Menschenrechtsstandards verweist die Fraktion der CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage ( 14/3694).
Obgleich das Völkerrecht nicht vorschreibe, welchen Rang seine Regeln im innerstaatlichen Recht haben und theoretisch daher die Einordnung völkerrechtlicher Verträge als mit Bundesgesetzen ranggleichen Normen unbedenklich sei, können den Abgeordneten zufolge in der Praxis Probleme entstehen, wenn spätere Bundesgesetze widersprechende Bestimmungen enthalten.
Die Parlamentarier möchten deshalb von der Regierung wissen, welchen Rang nach ihrer Auffassung Menschenrechtsverträge haben.
Von Interesse ist auch, welche Vorbehalte Deutschland zu welchen Menschenrechtsabkommen erklärt hat. Auskunft gegeben werden soll auch zu etwaigen Widersprüchlichkeiten bei Vorbehalten gegen einzelne Bestimmungen von Menschenrechtsabkommen.
Welche Maßnahmen die Regierung ergreifen wird, um die Kenntnis über die einschlägige internationale Rechtssprechung auf dem Gebiet der Menschenrechte zu verbessern, wollen die Abgeordneten ebenfalls in Erfahrung bringen.
Sie verweisen in diesem Zusammen darauf, es sei ein grundsätzliches Problem, dass einschlägige Entscheidungen oft selbst Juristen nicht bekannt seien, weil die dafür notwendigen Materialien nicht in deutscher Sprache zur Verfügung stünden.