IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Berlin: (hib/RAB-vb) Im letzten Jahr wurden einem vorläufigen Ergebnis zufolge 11.585 Sozialmietwohnungen öffentlich gefördert.
Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/3849) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3626) hervor.
Weiter heißt es, auf Grund der neu geschaffenen Regelungen, öffentliche Baudarlehen höher zu verzinsen, gingen die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe für Sozialwohnungen tendenziell zurück und die vorzeitigen Rückzahlungen nähmen zu.
Die Fehlbelegungsabgabe müssen Mieter zahlen, deren Einkommen deutlich über der Beschränkung für Bewohner von Sozialwohnungen liegt.
Die durch die Höherverzinsung erzielten Mehreinnahmen werden in vollem Umfang für den sozialen Wohnungsbau verwendet, so die Regierung.
Berlin: (hib/RAB-ge) Listeriose-Erreger in landwirtschaftlichen Produkten sind das Thema einer Kleinen Anfrage der PDS ( 14/3886).
Die Fraktion will wissen, wie viele Fälle von bekannt gewordenen Listeriose-Belastungen bei Milch, Käse, Fleisch und Rohmilchprodukten es seit 1990 gegeben hat und was die Bundesregierung zu deren Eindämmung tut.
Listeriose-Infektionen, die vor allem durch Schafe und Rinder übertragen werden, können zu Hirnhautentzündungen führen. In den vergangenen Jahren gab es deshalb einige Todesfälle.
Berlin: (hib/RAB-ge) Die eidesstattliche Versicherung eines Beamten des Bundesministeriums für Gesundheit im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens zur Beurteilung eines im "Handbuch Medikamente" bewerteten Arzneimittels bezog sich auf eine wissenschaftliche Fragestellung, die er aufgrund seiner Kenntnisse als Arzt und Professor der Pharmakologie beantwortet hat. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 14/3880) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/3628) hervor. Weiter heißt es, der Beamte habe untersucht, ob die zugelassene Zweckbestimmung des Mittels auf Basis der vorliegenden Belege zur Zulassung hätte führen können. Er sei zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Wirksamkeitsnachweis nicht entsprechend der medizinischen Standards geführt worden sei. Die Mitarbeit an dem Handbuch gehöre nach dem Beamtenrecht als wissenschaftliche/schriftstellerische Tätigkeit zu den genehmigungsfreien Tätigkeiten, so die Regierung.