KEINE FÖRDERUNG FÜR "ZENTRUM GEGEN VERTREIBUNGEN" (ANTWORT)
Berlin: (hib/WOL-in) Das vom Bund der Vertriebenen (BdV) vorgelegte Konzept für ein "Zentrum gegen Vertreibungen" lässt noch nicht hinreichend erkennen, inwieweit wissenschaftliche und museologisch fundierte Kriterien für die Förderung einer solchen Einrichtung vorliegen.
Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/3922) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3644). Eine inhaltliche Stellungnahme zu dem Vorhaben werde es erst nach Klärung der angesprochenen Fragestellungen geben.
Dabei werde auch das gut nachbarschaftliche Verhältnis zu den osteuropäischen Staaten eine wesentliche Rolle spielen.
Bislang habe der Bund für Einrichtungen, die ausschließlich Flucht und Vertreibung thematisieren wollen, keine Haushaltsmittel bereitgestellt.
Auch Überlegungen der Bundesregierung über einen möglichen Standort oder die Nutzung zentraler Gebäude in Berlin gebe es derzeit nicht.
Nach derzeitiger Kenntnis gebe es keine museale Einrichtung, die sich ausschließlich mit diesem Thema befasse.
Sogenannte Heimatstuben und Heimatmuseen befänden sich in alleiniger Trägerschaft von Patengemeinden. Institutionell fördere der Bund gemeinsam mit den jeweiligen Bundesländern sieben Landesmuseen, in denen neben zahlreichen anderen Themen auch Flucht und Vertreibung behandelt würden.
Inwieweit bestimmte Bundesländer und Kommunen Haushaltsmittel für die Einrichtung eines "Zentrums gegen Flucht und Vertreibung" vorgesehen oder bereitgestellt haben, entziehe sich der Kenntnis der Bundesregierung.