DOMAIN-NAMEN IM INTERNET DURCH GESETZE EFFEKTIV GESCHÜTZT (ANTWORT)
Berlin: (hib/SAM-re) Die Bundesregierung sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zum Schutz von Domain-Namen bei der Kommunikation im Internet.
Bei Domain-Namen handelt es sich um "alphanumerische Zeichenketten", die hierarchisch gegliedert sind und als Adresse im Internet dienen.
Wie sie in ihrer Antwort ( 14/3956) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/3819) weiter erklärt, arbeitet die für die Registrierung von Domain-Namen zuständige Genossenschaft Denic e.G.
bislang zur Zufriedenheit der deutschen Internet-Gemeinschaft. Ihr Registrierungsverfahren leiste eine funktionsfähige und faire Versorgung aller Antragsteller mit Domain-Namen.
Insofern bestehe grundsätzlich kein Anlass, die Registrierung von Domain-Namen in einen anderen rechtlichen und organisatorischen Rahmen zu überführen.
Die Christdemokraten hatten zuvor auf häufige Rechtsstreitigkeiten verwiesen, deren Ursache die Vergabepraxis bei Domain-Namen sei.
Da jeder Domain-Name nur einmal vergeben werden könne, komme es sehr häufig zu Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Schutzes und des besseren Rechts auf diesen Namen.
Nach Auffassung der Fraktion hat das zu Rechtsunsicherheit über die Domain-Namen und Internetadressen geführt, die die wirtschaftliche Entwicklung und die Aktivitäten von kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Freiberuflern, Vereinen, Organisationen und Privatpersonen behinderten.
Der Schutz des Domain-Namens sei deshalb ebenso wichtig wie der Marken- oder Namensschutz, weil von ihm eine identitätsstiftende Funktion ausgehe.
Dazu merkt die Bundesregierung an, der effektive Schutz der Rechte an Namen und Marken sei durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen und durch die Gerichte in Deutschland gewährleistet.
Auch könne ein Domain-Name beispielsweise markenrechtlichen Schutz erlangen, wenn er als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert worden sei oder wenn er innerhalb der beteiligten Kreise "Verkehrsgeltung" für konkrete Waren oder Dienstleistungen erlangt habe.