FÜR BESUCHERVISA KEINE FINGERABDRÜCKE ERFORDERLICH (ANTWORT)
Berlin: (hib/BOB-aw) Deutsche Auslandsvertretungen verlangen bei Anträgen auf ein Visum zum Besuch der Bundesrepublik grundsätzlich nicht die Abgabe von Fingerabdrücken.
Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/3964) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/3966).
Anders verhalte es sich bei Visaanträgen im Rahmen der Familienzusammenführung auf entsprechende Bitte deutscher Ausländerbehörden.
In Ausnahmefällen, wenn keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung stünden, die Identität einer Person zu klären, würden dieser Fingerabdrücke abgenommen.
Dies erfolge aber stets auf freiwilliger Basis. Die entsprechenden Datenblätter würden an die zuständige Behörde weitergeleitet, die Auslandsvertretungen selbst behielten keine Doppel.