hib-Meldung
255/2000
BERICHTIGUNG:
Berlin: (hib/BOB-vb) Der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze im Straßenverkehr soll künftig einheitlich auf eine Höchstgrenze von 3.000 DM festgelegt werden.
In hib-Ausgabe 254/2000 vom 18. Oktober war irrtümlich eine Höchstgrenze von 2.000 DM gemeldet worden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2000/2000_255/0025509