LEISTUNG DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG ANGLEICHEN (GESETZENTWURF)
Berlin: (hib/WOL-in) Die Bundesregierung will das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ändern.
Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 14/4363) vorgelegt. Sie kommt damit der Aufforderung durch das Bundesverfassungsgericht (BVG) nach, bis zum Jahresende 2000 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, die eine Schlechterstellung bei vorzeitigem Ausscheiden von Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Vergleich zu Arbeitnehmern in der gewerblichen Wirtschaft weitgehend ausschließt.
Das BVG hatte mit Urteil vom 15. Juli 1998 entschieden, die bisherigen Regelungen seien unvereinbar mit dem im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz und dem Artikel zur Berufsfreiheit.
Bei der Umsetzung der Gesetzesänderung wird es laut Gesetzesbegründung zu Mehrkosten bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder und den kommunalen Zusatzversorgungskassen kommen.
In welcher Höhe diese Mehrkosten anfallen, lasse sich gegenwärtig nicht abschätzen. Dem Gerichtsurteil zufolge könnten bei einer Neuregelung die Folgen der Unvereinbarkeit für die Vergangenheit eingegrenzt werden, um Haushaltsbelastungen und unangemessenen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Ungewiss ist es nach Angaben der Regierung, ob und inwieweit die durch den Gesetzentwurf vorgenommene Änderung die Häufigkeit eines vorzeitigen Ausscheidens von Arbeitnehmern aus dem öffentlichen Dienst beeinflussen wird.