WOHNUNGSUNTERNEHMEN VON ALTVERBINDLICHKEITEN ENTLASTEN (ANTRAG)
Berlin: (hib/RAB-vb) Wohnungsunternehmen sollen von Altverbindlichkeiten und daraus resultierenden Zins-Verbindlichkeiten entlastet werden.
Dies sieht ein Antrag der PDS ( 14/4399) vor. Anspruchberechtigt sollen Unternehmen sein, deren Leerstand mindestens zehn Prozent der Wohnfläche umfasst.
Voraussetzung soll sein, das ein Unternehmen in seiner wirtschaftlichen Existenz in Folge dauerhaft nicht vermieteter Wohnungen gefährdet ist.
Weiter schreibt die Fraktion, die Bundesregierung solle unverzüglich durch Rechtsverordnung die näheren Voraussetzungen für die im Zweiten Altschuldenhilfe-Änderungsgesetz vorgesehene Entlastung der betroffenen Wohnungsunternehmen bestimmen.