UMSETZUNG DES TRANSPLANTATIONSGESETZES ERÖRTERN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/RAB-ge) Die Umsetzung des Transplantationsgesetzes interessiert die CDU/CSU in einer Kleinen Anfrage ( 14/4445).
Nach Ansicht der Union wurden mit diesem Gesetz klare rechtliche Rahmenbedingungen zur Organtransplantation in Deutschland geschaffen.
Ein Kernpunkt sei die Aufklärung der Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organspende, die Voraussetzungen der Organentnahme und die Bedeutung der Organübertragung.
Deshalb fragen die Parlamentarier die Bundesregierung unter anderem, ob das Ziel der Aufklärung erreicht sei und wie sie zur Verbesserung der Situation beitragen wolle.
Nach Angaben der Fraktion besitzen nur vier Prozent der Bevölkerung einen Organspendeausweis und die Ablehnungsquote von potentiellen Spendern stieg in den letzten Jahren.