AUFWAND FÜR MITTELSTÄNDISCHE KREDITNEHMER BEGRENZEN (KLEINE ANFRAGE)
Berlin: (hib/VOM-fi) Die F.D.P.-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, ob der bürokratische Aufwand für mittelständische Unternehmen, die bei Krediten von mehr als 500.000 DM ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen müssen, begrenzt werden kann.
In einer Kleinen Anfrage ( 14/4574) nehmen die Abgeordneten Bezug auf das Kreditwesengesetz, wonach Kreditinstitute bei der Gewährung von Krediten dieser Größenordnung die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers laufend überwachen müssten.
Diese Anforderungen an die Bonitätsprüfung sollen nach Darstellung der Fraktion im Rahmen der Partnerverhandlungen über die Eigenkapitalanforderungen an Kreditinstitute noch verschärft werden.
Die F.D.P. fragt, ob es vertretbar wäre, bei langer problemloser Dauer einer Geschäftsbeziehung weniger hohe Anforderungen an die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu stellen.