Keine neuen Marktregulierungen durch das Vergaberecht einführen
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion tritt dafür ein, durch Änderungen des öffentlichen Vergaberechts keine neuen Marktregulierungen einzuführen. Dagegen solle die Bundesregierung das Ziel des Vergaberechts, eine wirtschaftliche Beschaffung zu organisieren, beibehalten und stärken, wie es in einem Antrag ( 14/8510) heißt. Ebenso solle sie von allen Versuchen, das öffentliche Vergaberecht durch "vergabefremde Kriterien" für andere Zwecke zu instrumentalisieren, absehen und ihren Entwurf eines Tariftreuegesetzes zurückziehen. So schnell wie möglich sei dagegen der Arbeitsmarkt zu flexibilisieren. Gefordert wird ferner eine Reform der Sozialversicherungen, um die Bauwirtschaft und das Nahverkehrsgewerbe von hohen Lohnnebenkosten und Verwaltungsbürokratie zu entlasten.
Zur Begründung heißt es unter anderem, die Verankerung des Tarifzwangs im öffentlichen Vergaberecht würde zu einem weiteren Rückgang des öffentlichen Auftragsvolumens führen und ostdeutsche Bauunternehmen, das private Omnibusgewerbe und kleinere Anbieter generell benachteiligen. Auch sei sie europa- und verfassungsrechtlich bedenklich. Sie würde inflationäre Tendenzen fördern, weil sie Wettbewerb ausschließe, öffentliche Bauaufträge um mindestens fünf Prozent im Durchschnitt verteuere und Preissenkungs- sowie Innovationsspielräume im öffentlichen Nachverkehr verschenke. Zudem würde es einen enormen Verwaltungs- und Kontrollaufwand auslösen, für den die Städte und Gemeinden nicht gerüstet seien, heißt es in dem Antrag. Die Strukturkrise der Bauwirtschaft sei zu einem großen Teil von der Bundesregierung zu verantworten, die durch ihre Gesetzgebung gegen Scheinselbstständige, die Verschärfung des Betriebsverfassungsgesetzes, die Ausweitung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen und durch fehlenden Reformwillen bei den Sozialversicherungen zum Abschwung der Bauwirtschaft, einem weiteren Anstieg der Lohnnebenkosten und zur Expansion der Schattenwirtschaft beigetragen habe.