FDP: Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammenlegen
Berlin: (hib/VOM) Die Arbeitslosenhilfe muss nach Auffassung der FDP mit der Sozialhilfe zu einem System mit einer Leistung, dem so genannten Sozialgeld, zusammengefasst werden. Dies fordert die Fraktion in einem Antrag ( 15/1531). Beide Leistungen sollten in einem neuen Gesetz über das bedarfsorientierte Sozialgeld, dem zwölften Buch im Sozialgesetzbuch, geregelt werden, heißt es darin. Das neue Hilfesystem müsse zwischen erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Personen unterscheiden, so die FDP, und daran unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen. Personen, die Kleinkinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, dürften nicht gegen ihren Willen als "nicht erwerbsfähig" von Beratungs-, Betreuungs- und Vermittlungsangeboten ausgeschlossen werden. Die Wahrnehmung dieser Familienpflichten dürfe aber auch nicht automatisch dazu führen, dass diese Personen bei Einschränkungen ihrer Einsatzmöglichkeiten im Erwerbsleben auf Sanktionen stoßen. Das System des Sozialgeldes für Erwerbfähige solle nicht nur zu einem einheitlichen Anspruch von bisherigen Sozial- und Arbeitslosenhilfebeziehern führen, sondern die Bedingungen für die Aufnahme einer Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt deutlich verbessern. Dazu seien die Anforderungen an die Leistungsempfänger zu erhöhen und im Gegenzug die Bedingungen für Beratung, Betreuung und Vermittlung zu schaffen.
Beim Sozialgeld solle nicht nur danach unterschieden werden, ob der Bedürftigkeit ein Arbeitsverhältnis oder der Bezug von Arbeitslosengeld vorausging oder nicht, betonen die Abgeordneten. Auch müsse die Höhe des Sozialgeldes zwischen erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Sozialgeldempfängern variieren. In der Regel solle es dem heutigen Sozialhilfesatz entsprechen. Die Kommunen sollten nach Meinung der Fraktion die Möglichkeit erhalten, den Regelsatz des Sozialgeldes für erwerbsfähige Empfänger um bis zu ein Drittel senken zu können, um den Anreiz zur Aufnahme einer Niedriglohnarbeit zu erhöhen. Im Gegenzug solle die Kommune bei einer Absenkung des Regelsatzes verpflichtet werden, für alle erwerbsfähigen Empfänger, die keine Arbeit finden, Arbeitsgelegenheiten in Form kommunaler Beschäftigungsinitiativen zu schaffen. Im Hinblick auf Sozialhilfe empfangende, alleinerziehende Frauen müsse die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit gefördert und der Aufbau eines flächendeckenden Angebotes an Kindertageseinrichtungen unterstützt werde, heißt es.