hib-Meldung
002/2007
Datum: 09.01.2007
heute im Bundestag - 09.01.2007
Festhalten ausländischer Kriegsgefangener bedarf Zustimmung der Regierung
16/3904) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/3671). Die in Deutschland stationierten
Truppenbehörden haben laut Zusatzabkommen zum
NATO-Truppenstatut eine "angemessenen Unterstützung",
einschließlich des Zutritts zu den Liegenschaften nach
vorheriger Anmeldung, einzuräumen. Die Überprüfung
der Einhaltung menschenrechtlicher Standards in
US-Militäreinrichtung gehöre zur Wahrnehmung der
deutschen Belange. In Eilfällen und bei drohender Gefahr
hätten die Behörden der Truppe laut Vorschrift den
"sofortigen Zutritt ohne vorherige Anmeldung" zu
ermöglichen.
Berlin: (hib/BOB) Das Festhalten ausländischer
Kriegsgefangener durch US-Militärbehörden in
amerikanischen Gefängnissen auf deutschem Boden ist nur mit
Zustimmung der Bundesregierung zulässig. Darauf verweist die
Regierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_002/07