hib-Meldung
016/2007
Datum: 19.01.2007
heute im Bundestag - 19.01.2007
FDP fordert Entflechtungsregelung im Wettbewerbsrecht
16/4065) auf, eine "Entflechtungsnorm" in das
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aufzunehmen. Auch auf
EU-Ebene solle sie sich für eine solche Regelung einsetzen.
Die Abgeordneten verweisen auf die USA, in denen es dieses
Instrument seit über hundert Jahren gebe. Bei einer
Entflechtungsregelung müssten Unternehmen im Falle des
Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung in Betracht ziehen,
ob ihr Verhalten nicht zur Zerschlagung führen kann. Für
die Liberalen kommen solche erzwungenen Entflechtungen von
Unternehmen nur dann in Betracht, wenn der Wettbewerb durch ein
"Übermaß an Marktmacht" beschränkt wird und diese
Beschränkungen mit herkömmlichen Mitteln nicht auf Dauer
beseitigt werden können. Die Kriterien für eine
erzwungene Entflechtung müssten "extrem hoch" angesetzt
werden. Bloße Marktmacht allein reiche ebenso wenig aus wie
ein beobachtetes missbräuchliches Verhalten. Es müsse
darauf ankommen, dass das Verhalten eines Unternehmens nur durch
eine Entflechtung beseitigt werden kann. Der Zusammenhang zwischen
der Markt- oder Unternehmerstruktur einerseits und dem dadurch
verursachten missbräuchlichen Verhalten andererseits
müsse eindeutig sein, betont die FDP. Ausgenommen davon
blieben natürliche Monopolsektoren, die schon heute staatlich
reguliert werden. Zu prüfen sei dennoch, ob nicht
gesamtwirtschaftliche Vorteile oder ein "überragendes
Interesse der Allgemeinheit" einer Entflechtung entgegenstehen.
Dabei müsse auch die Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten
Unternehmen auf ausländischen Märkten berücksichtigt
werden. Entflechtungen sollten die "ultima ratio" der
Wettbewerbspolitik bleiben, um in "einzelnen Extremfällen
vermachtete Marktstrukturen aufzubrechen", schreiben die
Abgeordneten.
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung in
einem Antrag (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_016/01