Regierung: Versicherungen verfügen über angemessene Eigenmittel
Berlin: (hib/VOM) Sowohl die Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen als auch die Lebensversicherungsunternehmen weisen nach Darstellung der Bundesregierung eine "angemessene Eigenmittelausstattung" auf. Die betont sie in ihrem Bericht über die "risikoadäquate Eigenmittelausstattung der Versicherungsunternehmen und den Stand ihres Kapitalanlagenmanagements" ( 16/4339).
Für die große Mehrheit der Schaden- und Unfallversicherer habe die Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes von 2003 zu sinkenden Eigenmittelquoten geführt, schreibt die Regierung. Diese seien im Jahr 2005 im Vergleich zum Vorjahr im Durchschnitt aber nur noch um etwa 25 Prozentpunkte zurückgegangen, während der Rückgang von 2003 auf 2004 noch 60 Prozentpunkte betragen habe. Dennoch habe die Deckung auch in den Jahren 2004 und 2005 mit 286 und 263 Prozent auf einem hohen Niveau gelegen. Mit einem weiteren Absinken sei voraussichtlich nicht mehr zu rechnen, so die Regierung, da bereits 2005 fast alle Unternehmen nach den neuen und strengeren Maßgaben berichtet hätten.
Versicherungsunternehmen sind nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz verpflichtet, Eigenmittel mindestens in Höhe der so genannten Solvabilitätsspanne vorzuhalten, um ihre Verträge stets erfüllen zu können. Für Schaden- und Unfallversicherer errechnet sich die Solvabilitätsspanne auf der Basis der Prämieneinnahmen des Vorjahres und des durchschnittliches Schadenaufwandes der letzten drei Jahre. In der Lebensversicherung wird sie durch die Höhe der Deckungsrückstellungen bestimmt, wie die Regierung erläutert. Nach der Reform hatte sich die Solvabilitätsspanne den Angaben zufolge erhöht. Die größten Auswirkungen hätten die verschärften Anforderungen an die Eigenmittel auf die Schaden- und Unfallversicherer gehabt, da diese nun generell mehr Eigenmittel vorhalten müssten. Für einzelne Zweige wie die Haftpflichtversicherung, deren potenzielle Schäden sehr hohe Verpflichtungen bedeuten, würden noch einmal 50 Prozent mehr Eigenmittel benötigt. Bei den Lebensversicherungsunternehmen erhöhten sich die Anforderungen nur, wenn Zusatzrisiken aus der Nichtlebensversicherung übernommen werden.
Die Lebensversicherungsunternehmen haben dem Bericht zufolge bereits in der Vergangenheit die Eigenmittelanforderungen stets "deutlich übererfüllt". Der Tiefpunkt sei mit einer Quote von 177 Prozent im Jahre 2002 als Folge der "extremen Kapitalmarktverwerfungen" erreicht worden, heißt es in dem Bericht. Seit 2003 sei aber eine positive Entwicklung der Eigenmittelausstattung festzustellen. Sie sei in den Jahren 2003 bis 2005 kontinuierlich angestiegen und habe mit einer Quote von etwa 194 Prozent fast wieder alte Höchststände erreicht. Versicherungsunternehmen, die schon vor dem 21. März 2002 zugelassen waren, müssen die Anforderungen der Novelle von 2003 bis zum 1. März dieses Jahres erfüllen. Für Pensions- und Sterbekassen gilt eine Frist bis Ende 2007. Allerdings hätten 89 Prozent der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigten Versicherungsunternehmen bereits 2004 nach den neuen Bestimmungen berichtet.
Wie es weiter heißt, wird zurzeit unter dem Namen "Solvabilität II" auf EU-Ebene ein neues Aufsichtssystem entwickelt, das sich stärker an den tatsächlichen Risiken ausrichtet und das individuelle Risiko des Einzelunternehmens in den Mittelpunkt der Aufsicht rückt. Ursprünglich sei ein Inkrafttreten für 2008 geplant gewesen. Dies sei nun auf 2010 verschoben.