Zinsschranke im Zuge der Unternehmensteuerreform erläutern
Berlin: (hib/VOM) Nach der geplanten Zinsschranke bei der geplanten Unternehmensteuerreform erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/4640). Paragraf 8a des Körperschaftsteuergesetzes, der darauf abziele, eine übermäßige Fremdfinanzierung zu verhindern, habe sich als wenig praxistauglich erwiesen. Die bisherige Regelung zur Gesellschafterfremdfinanzierung solle durch die so genannte Zinsschranke ersetzt werden. Die Abgeordneten wollen wissen, ob die geplanten Regelungen den Grundsätzen der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit entsprechen und ob die Ausklammerung von Abschreibungen und Aufwendungen für Entwicklung und Forschung aus dem maßgeblichen Gewinn wirtschaftspolitisch für "äußerst fragwürdig" zu halten ist. Die FDP fragt, ob die Regierung glaubt, dass durch die Regelungen der Zinsschranke die Fremdfinanzierung von Unternehmen erheblich erschwert wird. Die Zinsschranke besagt, dass die abzugsfähigen Zinszahlungen inländischer Tochter- an ihre ausländischen Muttergesellschaften künftig nur noch begrenzt steuerlich abzugsfähig sein sollen.