Im Bundestag notiert: 2.278 Anträge auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes
Berlin: (hib/SKE) 2.278 Anträge auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes sind im Jahr 2006 an Bundesministerien und nachgeordnete Behörden gestellt worden. Die Behörden genehmigten davon 1.193 vollständig, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/4042) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/3917) erklärt. In 186 Fällen erhielten die Antragsteller teilweise Auskunft. 410 Anliegen lehnten die Behörden ab. 142 Mal legten Bürger Widerspruch gegen die Ablehnung ein.