hib-Meldung
122/2007
Datum: 09.05.2007
heute im Bundestag - 09.05.2007
FDP hinterfragt Qualitätssicherungsmaßnahmen im Krankenhausbereich
16/5157). Demnach lege das Fünfte
Sozialgesetzbuch (SGB V) vom 1. April 2007 einen Katalog planbarer
Leistungen mit vorgeschriebenen Mindestmengen fest, welchen der
Gemeinsame Bundesausschuss als nicht nachvollziehbar betrachte. Die
Abgeordneten schreiben, dass stattdessen eine Vorgabe von Struktur-
und Prozessqualität zielführender wäre. Eine
Qualitätsverbesserung solle durch eine Ausweitung der
ambulanten Behandlung beispielsweise auf hoch spezialisierte
Leistungen und seltene Erkrankungen erreicht werden. Geändert
werden könne der Katalog jedoch nur durch den Gemeinsamen
Ausschuss. Die Bundesregierung soll nun klarstellen, ob der
Gemeinsame Ausschuss den Katalog nur reduzieren oder auch erweitern
kann. Zusätzlich fordert die Fraktion die Bundesregierung auf,
die Struktur- und Prozessqualität als zugrunde liegenden
Maßstab anstelle von Mindestmengenvorgaben zu
beurteilen
Berlin: (hib/MVF) Die Qualitätsverbesserung von
Krankenhausleistungen durch eine ausgeweitete ambulante Behandlung
und die Koppelung von Qualität an die Menge der erbrachten
Leistungen sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_122/04