Im Bundestag notiert: Ausnahme im Altersgrenzenanpassungsgesetz
Berlin: (hib/NCB) Es ist angemessen, dass Menschen, die 45 oder mehr Jahre gearbeitet haben, bereits mit 65 Jahren ihre Rente beziehen können. Dies erklärt die Bundesregierung zur Ausnahme im Altersgrenzenanpassungsgesetz in ihrer Antwort ( 16/5530) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/5351). Unter der neuen Rente ab 67 wäre diese Regelung 2004 auf rund 21 Prozent aller Neurentner zugetroffen.