Änderungen am Gesetz zum bürgerschaftlichen Engagement angekündigt
Berlin: (hib/VOM) Die Koalitionsfraktionen haben am Mittwochvormittag im Finanzausschuss angekündigt, noch Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ( 16/5200) vornehmen zu wollen. Der Gesetzentwurf soll am 4. Juli im Finanzausschuss abschließend beraten und noch in der gleichen Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Die Unionsfraktion berief sich dabei auf Erkenntnisse aus der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in der vergangenen Woche. Union und SPD wollen sich in den kommenden zwei Wochen abstimmen und zur nächsten Ausschusssitzung einen Änderungsantrag vorlegen. Die Union wünschte sich eine "breite Mehrheit" für das Gesetz.
Die FDP sah sich durch die Anhörung in ihrer Kritik an dem Regierungsvorhaben bestätigt, das ehrenamtliches Engagement von Bürgern mit steuerlichen Vorteilen honorieren will. Die Euphorie in der ersten Lesung des Entwurfs im Parlament habe einen Dämpfer erhalten. Die vorgesehene Einführung eines Abzugs von der Steuerschuld in Höhe von 300 Euro jährlich für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten wie die freiwillige, kostenlose Betreuung hilfsbedürftiger alter, kranker oder behinderter Menschen mit einem Zeitaufwand von durchschnittlich mindestens 20 Stunden monatlich lehnte sie ab, weil dies zu einer "Zwei-Klassen-Gesellschaft" bei den Ehrenamtlichen führen würde. Von der Regelung könne nur profitieren, wer Steuern zahlt. Die Fraktion kritisierte ferner die geplante abschließende Aufzählung gemeinnütziger Zwecke in der Abgabenordnung, weil dies einer flexiblen Weiterentwicklung der Gesellschaft widerspreche. Dem hielt die Bundesregierung allerdings entgegen, sie habe sich bewusst für einen abgeschlossenen Katalog entschieden. Damit würden nämlich die Gemeinnützigkeit und die Spendenabzugsfähigkeit zusammengeführt, was bisher nicht der Fall gewesen sei. Die Lösung bedeute eine "Riesenvereinfachung". Damit sei mit der Gemeinnützigkeit automatisch die Spendenabzugsfähigkeit verbunden. Auf die gesellschaftliche Weiterentwicklung könne man eingehen, indem man den Katalog immer mal wieder in einem der Jahressteuergesetze verändere. Würden in der Vorschrift nur beispielhaft einige gemeinnützige Tätigkeiten genannt, wäre der Gleichklang von Gemeinnützigkeit und Spendenabzugsfähigkeit wieder aufgehoben. Zu der vom Bundesrat vorgeschlagenen Anhebung des Höchstbetrags für die Kapitalstockausstattung von Stiftungen von 307.000 Euro auf eine Million Euro hieß es von Regierungsseite, dies würde zu Steuermindereinnahmen von 10 Millionen Euro führen. Würde der Betrag nur auf 750.000 Euro angehoben, wie es im Regierungsentwurf geplant ist, betrüge der Steuerausfall nur 5 Millionen Euro.
Die Linksfraktion plädierte unter anderem dafür, das Engagement der Bürger dadurch zu stärken, dass die Finanz- und Haushaltssituation vor allem der Kommunen verbessert wird. Die Bündnisgrünen kündigten einen Entschließungsantrag an, in dem die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements als Querschnittsaufgabe beschrieben wird. Zudem werde es neun Änderungsanträge von der Fraktion geben. Sie begrüßte den Vorschlag des Bundesrates, die Kapitalaufstockung bei Stiftungen bis zu einer Million Euro zuzulassen, und sprach sich ebenfalls dafür aus, den Katalog der gemeinnützigen Tätigkeiten nicht abschließend festzulegen, sondern offen zu halten. Im Übrigen sollten die ehrenamtlichen Betreuerinnen in die Übungsleiterpauschale, die nach dem Regierungsentwurf von 1.848 Euro auf 2.100 Euro angehoben werden soll, aufgenommen werden. Die Union kündigte schließlich an, dass Haftungsfragen noch in diesem Jahr gesetzlich geregelt werden sollen, allerdings nicht im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens.