Rentenversicherung: Beitragssatzsenkung frühestens im Jahr 2011
Berlin: (hib/MPI) Der Beitragssatz zur Rente wird voraussichtlich frühestens in drei Jahren sinken. Wie aus dem Rentenversicherungsbericht 2007 hervorgeht, den die Bundesregierung dem Bundestag jetzt als Unterrichtung ( 16/7300) vorgelegt hat, kann der Satz im Jahr 2011 von heute 19,9 auf dann 19,4 Prozent sinken. Bis 2011 werde der Beitragssatz stabil bleiben und im Jahr 2012 auf 19,1 sinken, bevor er 2017 wieder auf 19,2 Prozent und im Jahr 2021 auf 20,2 Prozent steige. Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, können die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland in den nächsten 15 Jahren mit Rentenerhöhungen von im Schnitt 1,7 Prozent jährlich rechnen.
Die Rentenkasse ist den Angaben zufolge deutlich besser gefüllt als in den Vorjahren. So steige die Nachhaltigkeitsrücklage bis zum Ende des Jahres auf 11,5 Milliarden Euro (2006: 9,7 Milliarden Euro). Das entspreche 0,72 Monatsausgaben (2006: 0,61 Monatsausgaben). Der Zuwachs sei auf die positive konjunkturelle Entwicklung und auf die Anhebung des Beitragssatzes von 19,5 auf 19,9 Prozent zum 1. Januar 2007 zurückzuführen. Insgesamt habe die Rentenversicherung im Jahr 2007 Einnahmen in Höhe von 231,45 Milliarden Euro verzeichnet, davon 173,86 Milliarden Euro an Beiträgen und 55,95 Milliarden Euro an Bundeszuschüssen. Die Ausgaben der Rentenversicherung lagen laut Bericht bei insgesamt 230,29 Milliarden Euro, davon allein 200,69 Milliarden Euro für Renten.
Ein Eckrentner, also eine Person, die 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, erhielt laut der Unterrichtung im Jahr 2007 eine Rente von 1068,52 Euro in den alten und 941,77 Euro in den neuen Ländern. Damit ist die Eckrente erstmals seit 2003 wieder um mehr als 1 Euro gestiegen.
In seiner der Unterrichtung angefügten Stellungnahme zum Rentenversicherungsbericht 2007 vermerkt der Sozialbeirat, dass sich die Finanzlage der Rentenversicherung "deutlich verbessert" habe und "aus heutiger Sicht mittelfristig weitgehend gesichert sein dürfte". Obwohl ungefähr vom Jahr 2013 an die Renten deutlich steigen, werde das Sicherungsniveau vor Steuern von 51 Prozent in diesem auf 46,2 Prozent im Jahr 2020 sinken. Dies würde bedeuten, dass das gesetzlich vorgeschriebene Mindestsicherungsniveau von 46 Prozent nicht unterschritten wird.
Der Sozialbeirat bezweifelt, ob die von der SPD geplante altersbezogene Aufwertung von Entgeltpunkten ein angemessenes Mittel darstellt, um die Erwerbstätigenquote Älterer zu erhöhen. Es bestehe "die Gefahr unerwünschter Verteilungseffekte, da voraussichtlich insbesondere der Personenkreis von der Regelung begünstigt würde, der schon überdurchschnittliche Rentenanwartschaften aufweist", schreibt der Sozialbeirat.
Er geht ferner auf die wachsende Zahl so genannter Soloselbstständiger ein, also solche Selbstständige, die keine Angestellten beschäftigen und nur einen geringen Kapitalstock haben. Die Zahl der Soloselbstständigen sei von 1,8 Millionen im Jahr 2000 auf knapp 2,3 Millionen im Jahr 2005 gestiegen, heißt es. Diese verfügten vielfach über eine unzureichende Altersvorsorge. "Mit steigender Altersarmut ginge auch eine steigende Belastung der öffentlichen Kassen einher", betont der Sozialbeirat. Vor diesem Hintergrund spreche sich ein Teil des Gremiums dafür aus, den Kreis der gesetzlichen Versicherten auf die Gruppe der Selbstständigen auszuweiten, die bislang über keines der obligatorischen Systeme der Alterssicherung abgesichert sind, heißt es. Ein anderer Teil des Sozialbeirats betone hingegen die Risiken einer solchen Ausweitung. Es müsse auf jeden Fall sichergestellt werden, dass die durch die Ausweitung des Kreises der Pflichtversicherten entstehenden zusätzlichen Einnahmen zur Senkung des Beitragssatzes der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet würden.