Im Bundestag notiert: Finanzhilfen für die Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
Berlin: (hib/MIK) Im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für die Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Zu den förderfähigen Vorhaben zählen unter anderem der Bau oder Ausbau von Verkehrswegen der nicht bundeseigenen Eisenbahnen, soweit sie dem ÖPNV dienen und auf besonderen Bahnkörpern geführt werden. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/8040) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ( 16/7931).