Der Rechtsausschuss hat es am 13. Juni abgelehnt, die Bundesregierung aufzufordern, einer Klage Schleswig-Holsteins gegen die Europäische Kommission auf vollständigen Zugang zu internen Kommissionsdokumenten beizutreten. Das Dokument enthält die Rechtsgrundlage über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste erzeugt und verarbeitet werden. Die FDP hatte einen entsprechenden Antrag ( 16/4607 ) gestellt. Die SPD betonte, die Kommission berufe sich zu Recht auf die Transparenzverordnung. Auch die Union sagte, ihr Föderalismusverständnis gebiete nicht, dass der Bund dieser Klage beitreten müsse. Linke und Grüne stimmten dem Antrag zu.
Die EU-Kommission wird in einem Antrag der FDP (16/5423 ) aufgefordert, so bald wie möglich Vorschläge zu präsentieren, um eine Europäische Privatgesellschaft (EPG) zu schaffen. Das Statut der EPG solle weitgehend gemeinschaftsrechtliche Regelungen enthalten, damit gehe der Verzicht auf nationalstaatliches Recht einher. Es solle sich außerdem vorwiegend auf Fragen des Gesellschaftsrechts konzentrieren und als Annex eine oder mehrere Mustersatzungen enthalten. Ferner fordern die Liberalen die Regierung auf zu prüfen, welche Auswirkungen ein originär europäischer und in sich abgeschlossener Status auf deutsche Unternehmen hätte. Hierzu soll dem Bundestag bis spätestens Mai 2008 ein Bericht vorgelegt werden.
Die internationale Zusammenarbeit gegen den Terrorismus, zu dessen besonders bedrohlichen Formen der Nuklearterrorismus gehört, wird nach Auffassung der Bundesregierung durch ein internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen gestärkt. Das Übereinkommen, das im April 2005 von der Bundesregierung in New York unterzeichnet wurde, schaffe eine völkerrechtliche Grundlage für die weltweite strafrechtliche Verfolgung von nuklearterroristischen Handlungen. Zusätzlich seien Änderungen im deutschen Strafrecht erforderlich, schreibt die Regierung. Das Parlament überwies am 14. Juni beide Gesetzentwürfe ( 16/5334 , 16/5336 ) zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss.
Die Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften müssen bis zum Jahr 2012 mindestens zu 40 Prozent mit Frauen besetzt sein. Dazu bedürfe es einer Regelung im Aktiengesetz, verlangt die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in einem dazu vorgelegten Antrag ( 16/5279 ). Es seien auch entsprechende Sanktionsmöglichkeiten einzuführen: Im Börsengesetz für börsennotierte Aktiengesellschaften, deren Aufsichtsrat bis zu jenem Jahr die gesetzte Frauenquote nicht erfüllt, seien Sanktionen bis hin zum Entzug der Börsenzulassung vorzusehen. Nach Meinung der Grünen hat Deutschland "erhebliche Defizite" bei der Gleichstellung.