Die Fraktion Die Linke will die so genannten Schonvermögen zur Altersvorsorge von Arbeitslosengeld-II-Empfängern erhöhen. In einem Antrag ( 16/5457 ) verlangt sie, dass die Freibeträge bis zu einem Betrag von 700 Euro je Lebensjahr, höchstens bis 45.000 Euro, erhöht werden sollen. Dies würde eine Anhebung je vollendetem Lebensjahr um bis zu 450 Euro und des maximal anrechnungsfreien Freibetrags für die Altersvorsorge um bis zu 29.250 Euro bedeuten. Dies sei "dringend nötig, um Menschen, die bereits in ihre Altersvorsorge investiert haben, wenigstens einen minimalen Schutz ihrer Ansprüche zu gewähren und um das Risiko der Altersarmut zu minimieren", begründen die Abgeordneten ihren Vorstoß.
In vier Jahren wird in Deutschland eine Volkszählung nach einem neuen registergestützten System vorgenommen. Hierfür sind zahlreiche Vorbereitungen notwendig, die einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung den Entwurf eines Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 ( 16/5525 ) vorgelegt. Bei dieser Lösung gebe es keine Befragung der gesamten Bevölkerung, schreibt die Bundesregierung. Vielmehr greife man sowohl auf Melderegister, Daten der Bundesagentur für Arbeit sowie der Vermessungs- und Finanzbehörden als auch der für Grundsteuer, Führung der Grundbücher und Liegenschaftskataster zuständigen Stellen zurück. Zusätzlich müssten sowohl rund 17,5 Millionen Gebäude- und Wohneigentümer als auch zehn Prozent der Bevölkerung stichprobenartig befragt werden. Damit sei der Aufwand im Vergleich zur herkömmlichen Methode der Befragung "deutlich" reduziert.
Die Bundesregierung soll bis 2008 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder unter drei Jahren verankern und diesen bis September 2010 realisieren. Das fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 16/5426 ). Darin loben sie die "notwendige und richtige" Kehrtwende der Bundesregierung, die noch bis vor kurzem den Ausbaubedarf der Betreuung heruntergespielt, jetzt aber erkannt und formuliert habe. Allerdings, so die Kritik der Grünen, habe die Regierung bislang "völlig unzulänglich" dargelegt, wie sie ihren Finanzierungsanteil in das System der Kindertagesbetreuung einspeisen wolle.
Der Bundesrat will eine Verpflichtung zur Vorauszahlung der Gerichtsgebühren auch im Berufungsverfahren verankern. Dazu hat er einen Gesetzentwurf ( 16/5335 ) vorgelegt. Die Länderkammer weist darauf hin, dass das Gerichtskostengesetz nach wie vor keine Sanktion enthalte, wenn die Gerichtsgebühren trotz entsprechender Aufforderung nicht gezahlt würden. Berufungsgerichte würden auch dann mit dem vollen Bearbeitungsaufwand belastet, wenn die Staatskassen letztlich ihre Forderungen nicht realisieren könnten, weil der Schuldner nicht bezahlt. Diese Situation könne nicht länger beibehalten werden.