Die Bundesregierung ist kleineren Stadtwerken und kommunalen Netzbetreibern auf dem Energiesektor bei der Formulierung der Anreizregulierungsverordnung entgegengekommen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Wirtschaftsausschuss am 13. Juni darüber informiert, das Bundeskabinett hat die Verordnung am gleichen Tag beschlossen.
Sie sieht vor, dass die Entgelte für den Zugang zu den Strom- und Gasnetzen vom Jahr 2009 an nach einer Methode bestimmt werden, die Anreize für eine effiziente Leistung der Netzbetreiber setzt. Ihnen werden Obergrenzen für ihre Erlöse vorgegeben, die auf der Grundlage eines bundesweiten Effizienzvergleichs ermittelt werden. Die Vorgaben orientieren sich an den effizienten Netzbetreibern, also jenen mit dem besten Verhältnis zwischen netzwirtschaftlicher Leistung und Aufwand. Noch nicht effiziente Unternehmen haben nun zehn Jahre Zeit, ihre Ineffizienzen abzubauen. Der Verordnungsentwurf hatte nur acht Jahre vorgesehen. Für die ersten fünf Jahre gilt ein Faktor für die Produktivitätssteigerung der gesamten Netzbranche von 1,25 Prozent jährlich, danach von 1,5 Prozent. Ursprünglich waren 1,5 Prozent von Anfang an vorgesehen. Für kleine Netzbetreiber mit bis zu 30.000 Kunden (zunächst vorgesehen: 20.000 Kunden) wird es ein vereinfachtes Verfahren geben, das sie von einigen Datenlieferungen an die Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde befreit. Rund drei Viertel aller Unternehmen, die etwa ein Fünftel aller Kunden versorgen, können vom vereinfachten Verfahren Gebrauch machen. Union und SPD lobten den gefundenen Kompromiss.