Mittelständler sollen sich künftig weniger über staatliche Gängelung beklagen müssen. Der Bundestag hat am 13. Juni das zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse in der mittelständischen Wirtschaft ( 16/4391 , 16/4764 ) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung ( 16/5522 ) angenommen. Linke und Grüne stimmten dagegen, die FDP enthielt sich. Mit dem Gesetz werden 36 Gesetze und drei Verordnungen geändert. Die Wirtschaft soll dadurch um mindestens 58 Millionen Euro entlastet werden.
Betroffen sind unter anderem Statistikgesetze und einige Sozialgesetzbücher. Unter anderem werden Existenzgründer von Berichtspflichten entlastet, und bei Kleinbetrieben mit weniger als 50 Beschäftigten werden statistische Erhebungen auf weniger als drei Stichproben reduziert. Das Auskunftsverfahren für Daten aus dem Gewerberegister wird ebenso vereinfacht wie die steuerliche Buchführungspflicht. Die Vorausbescheinigung des Arbeitgebers für die Rentenversicherung wird durch eine Sondermeldung im Meldeverfahren der Sozialversicherung ersetzt. Durch die Übertragung der Betriebsprüfung der Unfallversicherer auf die Betriebsprüfung der Rentenversicherer entfallen Doppelprüfungen.
Die FDP konnte sich mit ihrem Antrag ( 16/4605 ) nicht durchsetzen, der eine Kostenerstattung für die Wirtschaft anstrebte, wenn sie im Dienst des Staates tätig werden muss. Abgelehnt wurde auch ihr Entschließungsantrag ( 15/5598 ), beim Bürokratieabbau Gas zu geben und das Ziel, die Bürokratiekosten um 25 Prozent zu reduzieren, schon 2009 und nicht erst 2011 zu erreichen. Die Linke sah eine Verlagerung der Verwaltungskosten von der Wirtschaft auf den Staat, und die Grünen sprachen von einer "kosmetischen Aufbereitung" statt einer richtigen Entlastung.