Politik braucht kurze Wege - Das Verbindungsbüro des Deutschen Bundestages bei der Europäischen Union
Immer mehr wird das tägliche Leben in Deutschland durch Gesetze und Entscheidungen aus Brüssel bestimmt - Europapolitik wird zunehmend zur Innenpolitik. Damit der Bundestag auch in europäischen Angelegenheiten vorausschauend arbeiten kann und rechtzeitig über die Vorgänge in Brüssel informiert ist, hat er Anfang 2007 ein Verbindungsbüro in Brüssel eröffnet. Diese Außenstelle des Bundestages dient als Frühwarnsystem über die Vorgänge und Entscheidungen auf europäischer Ebene. Sie setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und der Fraktionen zusammen und liegt in unmittelbarer Nähe zum Sitz des Europäischen Parlaments. Von hier aus werden die Abgeordneten, Ausschüsse und Fraktionen des Bundestages über aktuelle politische Entwicklungen innerhalb der Institutionen der Europäischen Union informiert.
Vorfeldbeobachtung, Frühwarnung und Networking - das sind die wichtigsten Aufgaben des Verbindungsbüros, damit der Bundestag seine Mitwirkungs- und Kontrollrechte gegenüber der Bundesregierung frühzeitig wahrnehmen kann. Diese Aufgabe schreibt auch das Grundgesetz vor, das im Artikel 23 festlegt, dass die Bundesrepublik zur Verwirklichung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der Europäischen Union beteiligt ist. Die parlamentarischen Rechte gegenüber der Regierung wurden durch die "Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union“ gestärkt.
Im Mai 2005 unternahm der Bundestag entscheidende Schritte, um seine Europatauglichkeit zu verbessern. Einstimmig beschloss der Bundestag - neben den politischen Grundlagen für die Vereinbarung - die Einrichtung des Verbindungsbüros. Bundestagspräsident Prof. Dr. Lammert eröffnete schließlich die Außenstelle des deutschen Parlaments am 5. Februar 2007 am Square de Meeûs im Europaviertel. Berlin - Brüssel: Das Büro ist seitdem die direkte Verbindung zwischen dem Bundestag und der Europäischen Union.
Weitere Informationen
- Vereinbarung zwischen dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung über Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union
- Erweiterte Zusammenarbeit in EU-Angelegenheiten
- Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
- Ansprechpartner und Adressen der Verwaltung und Fraktionen in Brüssel