Öffentliche Anhörung zu den geplanten Neuregelungen im Bankenrecht
Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und Kapitaladäquanzrichtlinie der Europäischen Union ( 16/1335) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Dienstag, dem 30. Mai. Geladen sind 38 Sachverständige, darunter die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Deutsche Bundesbank, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Zentrale Kreditausschuss der deutschen Banken und der Bundesverband der Wertpapierfirmen an den deutschen Börsen. Mit dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, die Ergebnisse der jahrelangen internationalen Verhandlungen in Basel über die Eigenmittelanforderungen an Banken, besser bekannt als "Basel II"-Vereinbarungen, in deutsches Recht zu übertragen. Die Anhörung beginnt um 10 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und soll bis gegen 13 Uhr dauern.