hib-Meldung
179/2006
Datum: 08.06.2006
heute im Bundestag - 08.06.2006
Im Bundestag notiert: beleuchtete Dachwerbeträger auf Kraftfahrzeugen
16/1725) wissen. Zurzeit, so die Liberalen
weiter, gehörten sie nicht zu den lichttechnischen
Einrichtungen, die die Straßenverkehrsordnung erlaubt. Die
Bundesregierung soll deshalb erläutern, warum der Einsatz
solcher Dachwerbeträger als nicht mit der Verkehrssicherheit
vereinbar gilt.
Berlin: (hib/SAS) Ob beleuchtete Dachwerbeträger auf
Kraftfahrzeugen hierzulande grundsätzlich verboten sind und ob
ihre Zulassung unter bestimmten Voraussetzungen möglich
wäre, möchte die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_179/08