Bericht zur Menschenrechtspolitik soll Stellungnahmen der Regierung enthalten
Berlin: (hib/JBU) Der Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen und in anderen Politikbereichen soll künftig in seinen einzelnen Kapiteln eine Stellungnahme der Bundesregierung enthalten. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/1999). Daraus solle erkennbar werden, wie die Regierung die allgemeine Situation in den jeweiligen Bereichen des Menschenrechtsschutzes, die diesbezüglichen Entwicklungen und insbesondere ihre eigenen Aktivitäten bewertet. Darüber hinaus solle dafür gesorgt werden, dass der Berichtszeitraum von zwei Jahren nicht überschritten werde und der Bericht "zeitnah" dem Bundestag vorgelegt werde. Andernfalls werde die Aktualität des Berichts gemindert und seine Funktion als Unterrichtung über die Tätigkeit der Bundesregierung eingeschränkt. Die Fraktion fordert weiter, dass sich der bewertende Teil des Berichts auf die spezifischen Tätigkeiten der Bundesregierung konzentriert und die von ihr gesetzten Schwerpunkte in ihrer Menschenrechtspolitik besser erkennen lässt.
Die FDP würdigt den im Juni vergangenen Jahres vorgelegten siebten Bericht der Bundesregierung ausdrücklich als umfassenden Überblick über die Entwicklungen im internationalen und europäischen Menschenrechtsschutz und über die deutsche Menschenrechtspolitik. Es sei zu begrüßen, dass über die Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen hinaus auch die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung in anderen Politikbereichen behandelt werde. Das Parlament nehme außerdem "mit großem Interesse" den Nationalen Aktionsplan Menschenrechte der Regierung zur Kenntnis, der einen "integralen Bestandteil" des Berichtes darstelle. Der erweiterte Berichtszeitraum von 35 Monaten und die Erweiterung des Berichtsgegenstandes mache es indessen erforderlich, den kommenden Bericht schwerpunktmäßig auf problematische Bereiche der Menschenrechtspolitik auszurichten und neu zu strukturieren.