hib-Meldung
289/2006
Datum: 05.10.2006
heute im Bundestag - 05.10.2006
Endlager für radioaktive Abfälle erst ab 2030 erforderlich
16/2690) auf eine Große Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/1605). Für radioaktive Abfälle mit
vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, für die der
Schacht Konrad in Salzgitter untersucht worden sei, sei eine solche
Zwischenlagerung nicht erforderlich. Die Bundesregierung hält
der Antwort zufolge am Konzept einer tiefengeologischen Endlagerung
fest. Was die Akzeptanz in der Bevölkerung angehe, so
könne sich diese mit der Zeit, der Region, der Zusammensetzung
und der Beteiligung der Bevölkerung ändern. Prognosen zur
Akzeptanz der Bevölkerung in "hypothetischen Situationen"
lehnt die Regierung ab. Die Gesamthöhe der Rückstellung
der Energieversorgungsunternehmen für die Entsorgung
radioaktiver Betriebsabfälle und bestrahlter Brennelemente
sowie für die Stilllegung der Kernkraftwerke beziffert die
Regierung zum Stichtag 31. Dezember 2004 wie folgt: Eon AG 13,08
Milliarden Euro, RWE AG 9,01 Milliarden Euro, EnBW AG 4,13
Milliarden Euro und Vattenfall Europe AG 1,33 Milliarden Euro. Die
Regierung betont, sie sei sich der langfristigen Aufgabe bewusst,
die Finanzierung der Endlagerung sicherzustellen. So lange solvente
Muttergesellschaften für die Betreibergesellschaften hafteten,
könnten Forderungen gegenüber den Betreibergesellschaften
wegen der Endlagerung realisiert werden.
Berlin: (hib/VOM) Ein Endlager für radioentwickelte
Abfälle ist nach Darstellung der Bundesregierung aus
technisch-wissenschaftlicher Sicht nicht vor dem Jahr 2030
erforderlich. Die Wärme dieser Abfälle müsse
zunächst in einem Zwischenlager abklingen, heißt es in
ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_289/03