Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts umstritten
Berlin: (hib/HAU) Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts ( 16/1935) ist unter Experten umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie am Mittwochnachmittag deutlich. In der Regierungsvorlage ist vorgesehen, den bislang frei zugänglichen Beruf des Versicherungsvermittlers künftig an eine "Erlaubnis" zu binden. Hauptstreitpunkt dabei ist die vorgesehene Befreiung der Einfirmenvertreter vom Sachkundenachweis.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft begrüßte den Entwurf. Gewachsene Vertriebsstrukturen und Arbeitsplätze von etwa 500.000 Vermittlern blieben erhalten, was durch die Unterscheidung von gebundenen und ungebundenen Vermittlern gewährleistet werde. Auch die Regelungen zur Berufszulassung und zur Registrierung seien sachgerecht, da sie dem Versicherungsvermittler einen der Vermittlungstätigkeit angemessenen Berufszugang ermöglichten. Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater sah es als durchaus vertretbar an, vertraglich gebundene Versicherungsvermittler nicht der Erlaubnispflicht zu unterwerfen. Das vereinfachte Zulassungsverfahren ermögliche eine unbürokratische Registrierung. Sie sei gerechtfertigt, weil beim gebundenen Versicherungsvermittler eine enge Anbindung an das haftende Unternehmen gegeben sei, was die entsprechenden Vereinfachungen ermögliche. Dagegen wandte sich der Verband Unabhängiger Dienstleistungsunternehmen in Europa (VOTUM). Die vorgesehene Befreiung der Einfirmenvertreter vom Sachkundenachweis führe zu Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung und unterlaufe den angestrebten Verbraucherschutz. Der Entwurf sei insgesamt "unausgewogen und praxisfremd". Er schaffe Ungewichte und sorge für Streitstoff. Der Bundesverband der kleinen und mittleren Unternehmen von Versicherungsmaklern schloss sich der Kritik an. Der Entwurf enthalte viele unbestimmte Rechtsbegriffe bei der Normierung der Pflichten des Vermittlungsvertreters. Dies schaffe Rechtunsicherheit.
Aus der Sicht des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen wird mit dem Gesetz die angestrebte Verbesserung des Verbraucherschutzes nicht erreicht. Dazu sei es nötig, den Vermittler zu verpflichten, Abschlusskosten und Abschlussprovisionen offen zu legen. Dies sei ein Beitrag zur Verbesserung der Transparenz und beseitige Wettbewerbsnachteile der Versicherungsberater. Der Kunde könne so sehen, was ihn die Beratung koste, wodurch sein Anspruch an den Vermittler steige und die Qualität der Beratung besser werde. Die Regelungen, so kritisierte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), schafften sehr viel neue Bürokratie. Die vorgesehene Sachkundeprüfung nur für ungebundene Versicherungsvermittler verstoße außerdem gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Dem Verbraucherschutz sei mit der Prüfung nicht gedient, da 90 Prozent der Vermittler von diesem Verfahren nicht betroffen seien. Für sie gebe das Versicherungsunternehmen eine Pauschalerklärung ab. Der beste Verbraucherschutz, so der DIHK, sei ein funktionierender Wettbewerb, der allerdings durch die geplanten Regelungen stark eingeschränkt werde.