Im Bundestag notiert: Aarhus-Übereinkommen
Berlin: (hib/ANK) Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf zum Aarhus-Übereinkommen. Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/2865) hervor. In dem Gesetzentwurf ( 16/2497) zum Übereinkommen vom Juni 1998 geht es um den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.