hib-Meldung
019/2007
Datum: 23.01.2007
heute im Bundestag - 23.01.2007
Keine Quote für Berufsrückkehrerinnen bei der beruflichen Weiterbildung
16/4001) auf eine Kleine Anfrage von
Bündnis 90/Die Grünen (
16/3733). Daraus geht hervor, dass die Zahl der
Berufsrückkehrerinnen nach einer Familienpause, die an einer
geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, seit 2002 im
Jahresdurchschnitt rückläufig ist. Die Zahl habe sich von
30.397 im Jahr 2002 auf 8.014 im vergangenen Jahr verringert.
Gleichzeitig sei aber auch die Zahl der jahresdurchschnittlich
arbeitslos gemeldeten Berufsrückkehrerinnen von 165.234 im
Jahr 2005 auf 153.215 im vergangenen Jahr gesunken. Der Anteil der
Berufsrückkehrerinnen an allen Arbeitslosen pendle etwa
zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Prozent. Aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds seien 2005 insgesamt 194
Berufsrückkehrerinnen bei ihrer beruflichen Weiterbildung
gefördert worden, von Januar bis November 2006 seien es 230
gewesen, heißt es weiter. Insgesamt seien aus dem Fonds 2005
31 Millionen Euro für die Sicherung des Lebensunterhalts bei
Förderung der beruflichen Weiterbildung ausgegeben worden.
Davon seien knapp 6 Millionen Euro auf Berufsrückkehrerinnen
entfallen, wie die Regierung schreibt. Von Januar bis November 2006
seien aus dem Fonds rund 10,8 Millionen Euro ausgegeben worden,
davon etwa 2,5 Millionen Euro für die
Rückkehrerinnen.
Berlin: (hib/NCB) Die Bundesregierung sieht nach eigenen Angaben
keine Notwendigkeit, eine Quote für Rückkehrerinnen bei
der beruflichen Weiterbildung einzuführen. Sei seien im
Vergleich zur Gesamtheit der Arbeitslosen
überrepräsentiert, und der Frauenanteil bei der
geförderten beruflichen Weiterbildung liege ohnehin über
dem der Männer, heißt es in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_019/06