hib-Meldung
024/2007
Datum: 29.01.2007
heute im Bundestag - 29.01.2007
Regierung sieht keinen Blindenhundemangel
16/4008) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/3949). Deswegen sei auch "keine gesetzliche
Regelung des Berufsbildes Blindeführhunde-Ausbilder" geplant.
Die Güte der Blindenhunde werde durch Verträge zwischen
Krankenkassen und Ausbildern gesichert. Auch die so genannten
"Gespannprüfungen", ein Testlauf mit Hund und zukünftigem
Halter, würden nach Angaben der Regierung
regelmäßig erfolgen. Die Linksfraktion hatte darauf
verwiesen, dass das Berufsbild des Blindenführhunde-Ausbilders
nicht gesetzlich geregelt ist. Jeder Bürger könne sich
"ohne Qualitätsnachweis einen Gewerbeschein als
Führhunde-Ausbilder besorgen und diese Hunde
preisgünstiger als seriöse Anbieter verkaufen - zur
Freude der Krankenkassen und zu Lasten der blinden Menschen sowie
eventuell Dritter im Straßenverkehr". Zudem befürchte
der Deutsche Verein für Blindenführhunde und
Mobilitätshilfen durch die geplante Gesundheitsreform eine
erhebliche Verschlechterung der Situation, schreiben die
Abgeordneten.
Berlin: (hib/NCB) Die Bundesregierung sieht in Deutschland keinen
Mangel an Blindenhunden. Auch die Ausbildung der Hunde sei nicht
gefährdet, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_024/04