Grüne wollen Transsexuellengesetz reformieren
Berlin: (hib/SUK) Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Transsexuellengesetzes (TSG) vorgelegt ( 16/4148), mit dem das TSG nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden soll. Dies sei nötig, weil das TSG seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1981 nicht mehr reformiert worden sei und viele seiner Regelungen nicht mehr dem "heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand" entsprächen. Ziel der Reform sei es, die Grundrechte Transsexueller "in vollem Umfang" zu verwirklichen, indem "die tatsächliche Vielfalt von Identitäten akzeptiert" werde, anstatt transsexuelle Menschen in "vorgegebene Raster zu pressen" und ihnen so das Leben zu erschweren.
Das Bundesverfassungsgericht habe sich in mehreren Entscheidungen mit dem TSG beschäftigt und bestimmte Vorschriften für verfassungswidrig erklärt. Es habe unter anderem festgestellt, dass für die rechtliche Bestimmung des Geschlechts der Menschen nicht deren äußere Geschlechtsmerkmale ausschlaggebend seien, sondern ihr subjektives Empfinden. Der Staat müsse dieses subjektive Geschlechtsempfinden respektieren.
In ihrem Gesetzentwurf schlagen die Grünen vor, dass der Begriff Transsexuelle durch den Begriff "Transgender" ersetzt werden soll, der breitere Akzeptanz finde. Für die Änderung des Vornamens soll künftig genügen, dass die Person sich aufgrund ihrer transsexuellen Prägung dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt und nicht, wie bisher, seit "mindestens drei Jahren unter dem Zwang" stehe, entsprechend ihres Geschlechtsempfindens zu leben. Transsexuelle sollen die Möglichkeit haben, in der ihrem Empfinden entsprechenden Geschlechtsrolle zu leben, ohne sich im Alltag dritten und Behörden gegenüber offenbaren zu müssen. Nach dem Willen der Grünen sollen die Altersgrenzen für die Personennamens- oder Personenstandsänderungen aufgehoben werden. Außerdem könne auf die Beteiligung eines Vertreters des öffentlichen Interesses verzichtet werden, da sich gezeigt habe, dass eine missbräuchliche oder leichtfertige Inanspruchnahme dieser Änderungen "nicht zu befürchten" sei.